Ihre Situation als Privatperson und auch als Unternehmer
Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie
WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten?
WER kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?
WER kümmert sich um ihr UNTERNEHMEN und darf hier Entscheidungen treffen?
WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen?
WELCHE Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen?
Wenn ich niemanden kenne, den ich einsetze, oder alleinstehend bin, WER kann mich hier unterstützen?
WER kann meinen Bevollmächtigten unterstützen bzw. evtl. überprüfen?
Wenn Sie diese Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein Betreuer vom Gericht zugewiesen.
Die Lösung
Wenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie eine Person Ihres Vertrauens durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen.
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Sie medizinisch versorgt werden wollen. Sie bestimmen, ob und wie lange sie an "Schläuchen hängen" und wie Sie behandelt werden wollen.
Warum einen VorsorgeAnwalt beauftragen?
Muster und vorgefertigte Formulare können nur Anregung sein.
Als VorsorgeAnwältin bin ich spezialisiert und berate Sie umfassend.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen.
Als VorsorgeAnwältin helfe ich Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden.
Als VorsorgeAnwältin gestalte ich:
Wenn Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen können
Gerade Alleinstehende haben vielmals in ihrer näheren Umgebung oder ihrem Bekanntenkreis niemanden, den sie als Bevollmächtigten einsetzen können oder wollen. Häufig sind die Bekannten auch gleichaltrig, jedoch sollte sinnvoller Weise eine jüngere Person als Bevollmächtigter eingesetzt werden.
Als Ihre VorsorgeAnwältin übernehme ich
Die meisten Alleinstehenden wissen, wem sie ihr Vermögen nach ihrem Tod zukommen lassen wollen, so z.B. dem Tierschutzverein oder der Deutschen Krebshilfe, Ärzte ohne Grenzen, Kindernothilfe, Misereor, Brot für die Welt oder Greenpeace. Sie haben also für des Todesfall vorgesorgt, aber nicht für den Fall, dass sie zu Lebzeiten hilfebedürftig werden.
Hier kann ich Sie unterstützen!
Sollten Sie Fragen haben zur Erbeinsetzung der wohltätigen Organisationen berate ich Sie gerne zur korrekten Erstellung eines Testaments und Sicherstellung der Ausführung Ihres letzten Willens.
Streit um Vorsorgeregelungen?
Darauf bin ich als VorsorgeAnwältin spezialisiert!
Beraten und erstellen wir für Sie eine Vollmacht, erhalten Sie von uns selbstverständlich eine Notfalldose.
Hier finden Sie uns KRW Kanzlei Ruetten Woithe GbR, Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
E-Mail ruetten@vorsorgeanwalt-hamburg.de
Telefon 040 - 410 20 15
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