Vorsorge für Eltern und Kinder Generalvollmacht Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht

Was? Wer? Wann?

Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Patientenverfügung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht medizinische Regelungen Medizinische Vorsorge

Patientenverfügung

Am Ende eines Lebens.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Unterstützungsvollmacht Kontrollvollmacht Kontrollbevollmächtigter Vorsorgebevollmächtigter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Gesellschaftsrecht VorsorgeAnwalt als Bevollmächtigtiger

VorsorgeAnwalt

Unterstützung.

Welche Tätigkeiten bietet ein VorsorgeAnwalt?

Ihre Situation als Privatperson und auch als Unternehmer

 

Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie

  • durch Alter, Unfall, Krankheit
  • Ihre Dinge nicht mehr selbst erledigen können
  • und auf Hilfe anderer angewiesen sind.

 

WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten?

WER kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?

WER kümmert sich um ihr UNTERNEHMEN und darf hier Entscheidungen treffen?

WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen?

WELCHE Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen?

Wenn ich niemanden kenne, den ich einsetze, oder alleinstehend bin, WER kann mich hier unterstützen?

WER kann meinen Bevollmächtigten unterstützen bzw. evtl. überprüfen?

 

Wenn Sie diese Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein Betreuer vom Gericht zugewiesen. 

Die Lösung

 

Wenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie eine Person Ihres Vertrauens durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen. 

 

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Sie medizinisch versorgt werden wollen. Sie bestimmen, ob und wie lange sie an "Schläuchen hängen" und wie Sie behandelt werden wollen. 

Warum einen VorsorgeAnwalt beauftragen?

 

Muster und vorgefertigte Formulare können nur Anregung sein.

Als VorsorgeAnwältin bin ich spezialisiert und berate Sie umfassend.

 

Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen. 

Als VorsorgeAnwältin helfe ich Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden. 

 

Als VorsorgeAnwältin gestalte ich:

  • Rechtssichere Vorsorgevollmachten
  • Gute Patientenverfügungen
  • Vorsorgeregelungen 
    • für Ehegatten, Lebenspartner und nichteheliche Gemeinschaften
    • für Eltern zu Gunsten der Kinder
    • für Alleinstehende
    • mit mehreren Bevollmächtigten
    • für junge Menschen mit und ohne minderjährige Kinder
    • für Unternehmer
    • mit Auslandsbezug

Wenn Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen können

 

Gerade Alleinstehende haben vielmals in ihrer näheren Umgebung oder ihrem Bekanntenkreis niemanden, den sie als Bevollmächtigten einsetzen können oder wollen. Häufig sind die Bekannten auch gleichaltrig, jedoch sollte sinnvoller Weise eine jüngere Person als Bevollmächtigter eingesetzt werden.

 

Als Ihre VorsorgeAnwältin übernehme ich

  • die Bevollmächtigung. Ich bin nur Ihnen verpflichtet, treffe Entscheidungen in IHrem Sinne und organisiere für Sie die Angelegenheiten. Eine gerichtliche Betreuung wird so vermieden. 
  • die Unterstützung Ihres Bevollmächtigten durch eine Unterstützungsvollmacht. Das entlastet ihn und macht es ihm leichter, wenn er sich später beraten lassen möchte und somit schützen kann. 

 

Die meisten Alleinstehenden wissen, wem sie ihr Vermögen nach ihrem Tod zukommen lassen wollen, so z.B. dem Tierschutzverein oder der Deutschen Krebshilfe, Ärzte ohne Grenzen, Kindernothilfe, Misereor, Brot für die Welt oder Greenpeace. Sie haben also für des Todesfall vorgesorgt, aber nicht für den Fall, dass sie zu Lebzeiten hilfebedürftig werden. 

 

Hier kann ich Sie unterstützen!

 

Sollten Sie Fragen haben zur Erbeinsetzung der wohltätigen Organisationen berate ich Sie gerne zur korrekten Erstellung eines Testaments und Sicherstellung der Ausführung Ihres letzten Willens.

Streit um Vorsorgeregelungen?

 

Darauf bin ich als VorsorgeAnwältin spezialisiert!

Beraten und erstellen wir für Sie eine Vollmacht, erhalten Sie von uns selbstverständlich eine Notfalldose. 

Hier finden Sie uns KRW Kanzlei Ruetten Woithe GbR, Schopenstehl 20, 20095 Hamburg                                            

E-Mail ruetten@vorsorgeanwalt-hamburg.de  

Telefon 040 - 410 20 15 

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