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Hier finden Sie Unterlagen und weitere Informationen.

Vollmachten

Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Viele sind der Ansicht, nach der Heirat ihren Ehegatten in allen Dingen vertreten zu dürfen - weit gefehlt!
Ist Ihr Ehegatte etwa durch einen Unfall handlungsunfähig, sind Sie nicht zwingend dessen Vertreter.
Es kann durch das Gericht ein fremder Dritter eingesetzt werden.

Schützen Sie sich, Ihre Interessen und Ihre Familie und - insbesondere wenn Sie
selbständig sind - Ihr Unternehmen durch Erstellen einer Vorsorgevollmacht!
  • Das Gericht kann einen unbekannten Dritten als Betreuer einsetzen - Dies können Sie durch eine Betreuungsverfügung verhindern!

  • Ohne Vorsorgevollmacht gibt es keine Vertretungsberechtigung für den Ehegatten oder (mangels Regelung im Vertrag) für den Mitgesellschafter

  • Der Betreuer übernimmt Ihre Geschäfte und hat volles Einsichtsrecht in Ihre wirtschaftlichen Unterlagen

  • Sichern Sie die Handlungsfreiheit Ihrer Firma durch einen firmeninternen vertrauenswürdigen Vertreter

  • Schützen Sie Ihre Familie durch Ausstattung des Ehegatten mit Vollmachten und Rechten

  • Schützen Sie Ihr privates und betriebliches Vermögen

Ist Ihnen die Schrift zu klein?

Drücken Sie "Strg + +"

Zu groß? "Strg + -"

KRW formt

Ihre (Vorsorge-) Vollmacht als

  • notarielle Generalvollmacht
  • privatschriftliche Generalvollmacht
  • Einzelvollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte
  • Betreuungsverfügung

KRW fragt

Internet oder Beratung?

Warum können Sie bei uns keine Vordrucke oder kostenlose Vollmachten erhalten?

Weil wir Ihnen alles detailliert erläutern und Ihre individuelle Situation erfassen und in die Vollmacht einarbeiten!


Sparen Sie nicht am falschen Fleck!

KRW weist hin

im Internet gibt es viele Vordrucke von Vollmachten. Bitte achten Sie auf seriöse Anbieter (z.B. BMJ) und lesen Sie sich alles vorher genau durch.

Nur wenn Sie genau verstehen, wen Sie in welchem Umfang für welche Entscheidung bevollmächtigen, können Sie solche Vordrucke verwenden!

Anderenfalls können Sie Ihr blaues Wunder erleben.
Folgende Probleme treten häufig auf:

  • die Vollmacht gilt nur für den Fall der Geschäftsunfähigkeit. Wer stellt diese fest? Wie lange dauert das?
  • die Vollmacht gilt nicht für alle Entscheidungen. Es muss doch eine Betreuung eingerichtet werden.
  • es sind mehrer Personen bevollmächtigt, aber nicht alle vor Ort. Die Bevollmächtigten werden dadurch handlungsunfähig.

KRW berät

über die verschiedenen Formen der Vorsorgevollmacht und deren Reichweite.


Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch!

Telefon       040 - 410 20 15

Email          beratung@k-rw.de

KRW kostet

Für die Beratung sowie die Erstellung einer Vollmacht entstehen in durchschnittlichen Angelegenheiten Kosten zwischen 250 und 400 Euro.

Sie erhalten von uns vorab weiteres Informationsmaterial. Wir vereinbaren sodann einen Beratungstermin, in dem Ihre Wünsche und Ziele ausführlich besprochen werden (nehmen sich Sie gut 1 Stunde Zeit) und sodann erstellen wir Ihre Vollmacht und übernehmen bei Wunsch die Korrespondenz mit dem Notar.

Für Sie alles aus einer Hand!



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