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Ehevertrag

Ist ein Ehevertrag immer notwendig?

Klare Antwort: Nein!
Sie sollten sich aber bewusst darüber sein, dass Sie bei der standesamtlichen Trauung einen "Ehevertrag" schließen, dessen Einzelheiten das Gesetz vorgibt. Dabei werden Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre finanzielle Situation und Ihre Lebensplanung nicht individuell berücksichtigt.

Lassen Sie sich daher jedenfalls darüber beraten, welche Regelungen das Gesetz Ihnen bei Eheschließung aufbürdet! Das Gesetz sieht fast unüberblickbar viele Regelungen für die Ehegatten vor

  • Gleichen Sie diese Regelungen an Ihr jeweiliges Ehebild an:
    Ehe ohne Kinder, Ehe mit Kindern,  Einverdiener-Ehen
  • Treffen Sie Regelungen beim Kauf oder Bau einer Immobilie z.B. über den Ausgleich eingebrachter Gelder, durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages - das Gesetz nimmt einen eigenen, oft unpassenden Ausgleich vor
  • Schützen Sie Ihr Familienvermögen vor dem Zugriff Dritter, z.B. bei selbständig tätigen Ehegatten

KRW berät

Sie umfassend zum Ehevertrag!

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin
Telefon 040 - 410 20 15

Wir übersenden Ihnen zur Vorbereitung unser erstes Informationsschreiben Im Beratungstermin erläuterin wir Ihnen die gesetzlichen Regelungen bei Eheschließung sowie die für Sie sinnvollen und möglichen Regelungen im Rahmen eines Ehevertrages.

Nach der Beratung wissen Sie, ob Sie einen Ehevertrag wollen und was Sie regeln möchten!

Unsere erste ausführliche Beratung von ca. 1 1/2 Stunden kostet pauschal 225 Euro.

KRW regelt

Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen in unserem Erstberatungsgespräch Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche.

In einem Ehevertrag können Regelungen getroffen werden zu

  • Güterstand (Zugewinn)
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich (Renten)
  • Verfügungsbefugnissen
  • Aufgabenverteilung der Ehegatten während der Ehe
  • Besonderheiten zu gemeinsamen Immobilien
  • Besonderheiten zu Erbschaften
  • Besonderheiten zu Unternehmen

Sobald nach der Erstberatung feststeht, welchen Inhalt Ihr Ehevertrag haben soll, beginnen wir mit der juristischen Überprüfung und Ausformulierung. WIr begleiten Sie bis zur abschließenden Beurkundung beim Notar. Bei einem durchschnittlich umfangreichen und juristisch schwierigen Ehevertrag ist mit Kosten zwischen 900 und 1.500 Euro zu rechnen. Das konkrete Abrechnungsangebot können wir Ihnen erst nach unserer Erstberatung unterbreiten.


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