KRW konkret
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VersorgungsausgleichBei allen Ehen, die länger als drei Jahre dauerten, wird von Amts wegen der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Ausnahme: Es liegt ein anders lautender Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvertrag vor Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die Parteien durch das Gericht aufgefordert, den Fragebogen zum Versorgunsgausgleich auszufüllen. Dieser wird dann dem zuständigen Rententräger übersandt, der ausrechnet, wievel Rentenanwartschaften während der Ehezeit (vom Datum der Eheschließung an bis zum Zugang des Scheidungsantrages beim Antragsgegner) erwirtschaftet wurden. Die Differenz der erwirtschafteten Rentenanwartschaften wird dann zwischen den Eheleuten am Ende der Ehe geteilt. Hier finden Sie weiter Informationen und Unterlagen zum Versorgungsausgleich (u.a. Fragebogen zum Versorgungsausgleich und das Merkblatt Nr. 9 der Rentenversicherung Bund). |
Verfahren zum VersorgungsausgleichDas Verfahren über den Versorgungsausgleich wird begonnen mit dem Ausfüllen der Fragebögen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei. Sämtliche von den Rententrägern übersandte Auskünfte - auch die Ihres Ehegatten - leiten wir an Sie weiter und besprechen mit Ihnen bei Bedarf deren Inhalt und Konsequenzen. Vor der mündlichen Verhandlung wird (meist zunächst durch das Gericht) ein Entwurf einer Berechnung des Versorgungsausgleichs übersandt, den wir mit Ihnen durchgehen und überprüfen. |
Welche Ansprüche werden erfasst?Seit dem 1. September 2009 ist das neue Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. Danach findet nicht mehr eine Verrechnung der einzelnen Ansprüche statt, sondern jedes Anrecht wird einzeln ausgeglichen. Erfasst werden sämtliche Rentenansprüche, die während der Ehe erwirtschaftet wurden:
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RentenberaterDie Berechnung des Versorgungsausgleichs wirft machmal schwierige rentenmathematische Fragen auf. Um diese in Ihrem Interesse klären zu können, arbeiten wir mit einem Rentenberater zusammen. |
