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Vermögen und ZugewinnEigenheimStreiten sich die Eheleute über den Wert Ihres Hauses, schätzen ihn Gutachter. Derjenige, der das Eigenheim behalten will, muss meist den anderen auszahlen. Wenn keiner der Ehegatten das Haus alleine halten kann, ist es wirtschaftlich am sinnvollsten, es zu verkaufen. Können sich die Ehegatten nicht darüber einigen, was mit dem im gemeinsamen Eigentum stehenden Haus geschieht, kommt es nach der Scheidung meist zur Versteigerung.
Auch Aktiendepots fallen in den Zugewinn und werden am Stichtag bewertet. Steigen oder sinken die Kurse nach dem Stichtag, ändert das den Wert in der Vermögensaufstellung nicht. Zugewinnberechnungen sind insbesondere aufgrund der vorzunehmenden Indexierung des sog. Anfangsvermögens bei Eheschließung schwierig. Die Rechtsprechung zu den einzelnen Fragestellungen ist komplex (so z.B. zur Frage der Eigenarbeit bei Erstellung / Renovierung eines Eigenheims), so dass anwaltliche Beratung dringend angeraten ist. |
VerfahrenZur Berechnung des Zugewinnausgleichs sind diverse Unterlagen und Daten zusammenzustellen. Eine Auflistung dazu finden Sie hier. Das Verfahren über den Zugewinnausgleich hat mit der Gesetzesänderung 2009 einige Neuerungen erfahren. Wichtig: Halten Sie den Tag Ihrer Trennung fest! |
