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KRW Unterhaltsberechnung

Wir bieten eine erste Unterhaltsberechnung zum Pauschalpreis von 150 Euro inkl. MwSt. an.

Ablauf:
Sie füllen unseren Mandantenfragebogen aus und schicken uns alle für die Unterhaltsberechnung notwendigen Unterlagen bzw. Daten. 
Bei Unklarheiten bitten wir Sie evtl. noch um Erläuterung.
Sodann erstellen wir Ihnen eine erste Unterhaltsberechnung nach den uns vorliegenden Unterlagen und schicken Ihnen diese evlt. mit weiteren Anmerkungen zu Ihrem konkreten Fall zu.

Bitte beachten Sie:
Unsere Unterhaltsberechnung kann nur das berücksichtigen, was Sie uns angeben. Fehlende Daten oder Fakten können selbstverständlich nicht berücksichtigt werden. Eventuelle Überschneidungen mit anderen Rechtsansprüchen (Stichworte: doppelte Berücksichtigung von Schulden im Unterhalt und im Zugewinn, Wohnwertvorteil bzw. Nutzungsentschädigung etc.) können von uns nicht berücksichtigt werden, wenn wir nicht den gesamnten Sach- und Rechtsstand Ihrer Trennungs- bzw. Scheidungsangelegenheit kennen. Für eine umfassende und Ihren gesamten Fall berücksichtigende Unterhaltsberechnung ist eine persönliche Beratung anzuraten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite KRW Unterlagen.

Ehegattenunterhalt

Ehegatten haben untereinander im Falle der Trennung und Scheidung einen Unterhaltsanspruch.

Ein Unterhaltsanspruch richtet sich meist nach folgenden fünf gesetzlichen Tatbeständen:

- Unterhalt wegen Betreuung eines minderjährigen Kindes
- Unterhalt wegen Alters
- Unterhalt wegen Krankheit
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
- Aufstockungsunterhalt bei unterschiedlich hohen Einkünften der Ehegatten

Neben der Frage unter welchen Unterhaltstatbestand der geforderte Unterhalt fällt, ist die Frage, wie sich der Unterhalt berechnet und welche Grundlagen anzuwenden sind, meist schwierig zu beantworten. Hier ist z.B. dringend zu berücksichtigen, dass im dem auf die Trennung folgenden Jahr grundsätzlich keine gemeinsame steuerliche Veranlagung mehr möglich ist und das Einkommen durch eine höhere Steuer belastet wird. Hierdurch sinkt auch der zuvor schon berechnete Unterhalt ab.

Um keine Nachteile zu erleiden, ist anwaltliche Beratung dringend anzuraten!

Setzen Sie sich bei Streitigkeiten über den Ehegattenunterhalt umgehend mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Rechte und Pflichten ermitteln und gegenüber dem Ehepartner umgehend geltend machen können.

Verlieren Sie keine Zeit, dann verlieren Sie auch keine Ansprüche!



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