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Trennung und Scheidung

Am Ende einer Ehe ist es im Rahmen des Scheidungsverfahren möglich, viele verschiedene Fragen zu klären, so z.B.:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung (insb. Immobilie)
  • Schuldentilgung
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • gemeinsames Testament


Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Wenn sich die Ehepartner über alle Punkte einig sind, reicht es häufig aus, wenn nur einer der beiden einen Anwalt beauftragt, jedoch kann diese anscheinend billigere Lösung sich später als Nachteil erweisen, da (verfahrensrechtliche) Fehler der nicht anwaltlich vertretenen Partei meist nicht mehr zu korrigieren sind.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung kann daher die Beratung durch einen zweiten (eigenen) Anwalt sinnvoll sein.

Eine sog. "Blitzscheidung" ist ohne Einhaltung des Trennungsjahres nur dann mögich, wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte darstellt. Es müssen daher triftige Gründe, sichere Beweise und zuverlässige Zeugen vorgebracht werden für diese Härtegründe; dies gelingt tatsächlich nur in seltenen Fällen.

Ein Grund für eine Härtescheidung ist z.B. die Schwangerschaft der Ehefrau von einem anderen Mann, der seine Vaterschaft schon anerkannt hat.


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite KRW Unterlagen.

KRW Scheidung online?

Sind die Ehegatten sich einig und sind keine strittigen Fragen zu klären, kann ein Scheidungsverfahren für Sie ohne großen Aufwand eingereicht werden.

Wir benötigen diverse Unterlagen und Angaben von Ihnen. Eine Liste haben wir für Sie bereit gestellt. Klick
Liegen die Unterlagen vor, können wir die Scheidung für Sie beantragen.

Ein vorheriger persönlicher Beratungstermin ist nicht zwingend, kann aber jederzeit vereinbart werden.

Trotz aller Möglichkeiten des Internets kommen Sie am Erscheinen zu Ihrem Scheidungstermin vor dem zuständigen Familiengericht nicht vorbei.

Eine Scheidung, die nur "online" durchgeführt wird, gibt es nicht!



Schopenstehl 20
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Fax + 49. (0)40 - 410 20 17
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