KRW Verträge
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Erbrecht
Fragen des Erbrechts sind nicht nur in einem Todesfall zu klären. Schon vorher kann und sollte man sich Gedanken über erbrechtliche Folgen machen:
- Belasse ich es bei der gesetzlichen Erbfolge oder erstelle ich ein Testament?
- Was kann ich regeln?
- Wie muss das Testament gestaltet sein?
- Benötige ich einen Notar?
- Welche steuerrechtlichen Konsequenzen hat mein letzter Wille?
- Welche gesellschaftsrechtlichen Aspekte sind zu beachten?
- Wann "lohnt" sich ein Testament?
Wenn dann der Erbfall eingetreten ist, stellen sich weitere Fragen:
- Bis wann kann man die Erbschaft ausschlagen?
- Was ist als Erbe zu beachten?
- Kann ich das Testament anfechten?
- Muss ich nach dem Testament handeln?
- Welche Auskunftsansprüche habe ich und wie mache ich sie geltend?
- Welche Pflichten habe ich?
- Wie berechnet sich mein Pflichtteilsanspruch?
- Wann sollte ich die Erbschaft ausschlagen?
- Wir sind mehrere Miterben. Was ist zu beachten?
In all diesen und weiteren Fragen beraten wir Sie gerne.
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Erbfolge
Eine Grafik zur Klick gesetzlichen Erbfolge erhalten sie hier.
Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und Enkel sowie Eltern und Großeltern. Die Pflichtteilsansprüche entsprechen jeweils den hälftigen gesetzlichen Erbansprüchen.
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Testament
Erbt nicht sowieso mein Ehegatte alles?
Auch hier die klare Antwort: Nein! Haben Sie noch keine Kinder, erbt Ihr Ehegatte neben Ihren Eltern. Haben Sie Kinder, erben diese neben dem Ehegatten. Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinschaftlich handeln kann. Dies führt häufig zu Unstimmigkeiten zwischen den Erben. Einzelne Interessen sowie Kompetenzen (Firmennachfolger) werden durch das Gesetz nicht berücksichtigt.
Ein Testament kann Klarheit schaffen und eine faire Nachfolge sichern.
- Schützen Sie Ihre Vermögenswerte (Immobilien, Firmen, Firmenanteile) vor der Zersplitterung unter mehreren Erben (Ehegatte und Eltern oder Ehegatte und Kinder)
- Erhalten Sie die Entscheidungsfreiheit Ihres Ehegatten bei minderjährigen Kindern als Miterben einer Immobilie hinsichtlich Nutzung und Veräußerung und vermeiden Sie dadruch die Zustimmungsnotwendigkeit des Vormundschaftsgerichts z.B. bei Verkauf der Immobilie
- Erhalten Sie das Firmenvermögen in der Familie und ordnen Sie zur Unterstützung der Erben Testamentsvollstreckung an
- Lassen Sie Ihren Ehegatten und Ihre Kinder am Firmenvermögen durch Nießbrauchsregelungen oder Abfindungsklauseln teilhaben
- Schützen Sie Ihre testamentarischen Erben durch Erbverträge mit anderen Erben vor möglichen Pflichtteilsansprüchen
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Sorgerechts- verfügung
Wichtig für Alleinerziehende und Elternteile, die die alleinige elterliche Sorge innehaben ist es manchmal sicher zu stellen, dass nach ihrem Tod nicht der andere biologische Elternteil die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind übernimmt. Auf welchen unterschiedlichen Motivationen diese Entscheidung auch immer beruht, es ist jedenfalls möglich, durch letztwillige Verfügung festzulegen, wer im Falle des eigenen Todes die Sorge für das Kind übernimmt.
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